
Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt
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Die Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt kann üblicherweise frühestens 6 Monate im Voraus erfolgen.
Zu lange sollte das Brautpaar damit allerdings auch nicht warten, denn gerade sehr begehrte Termine (Mai, Juli, August und „Schnapszahlen“ wie z.B. der 12.12.2012) sind sehr schnell vergeben.
Sollten Sie die Eheschließung im Standesamt zusammen mit der kirchlichen Trauung an einem Samstag durchführen wollen, informieren Sie sich vor der Anmeldung telefonisch, ob dies bei Ihrem Standesamt überhaupt möglich ist, denn nicht jedes Standesamt nimmt auch am Samstag Trauungen vor!
Die Anmeldung kann nur persönlich vorgenommen werden (am besten vorher einen Termin beim Standesamt ausmachen, damit Sie nicht vor verschlossenen Türen stehen). Die Anmeldung erfolgt direkt beim Standesamt des Wohnortes eines der beiden Verlobten, auch wenn Sie eventuell woanders heiraten möchten.
Für die Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt sind seit dem 10.01.2009 folgende Unterlagen notwendig:
- Reisepass oder Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung
- Beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde
Die Unterlagen für die Eheschließung müssen jeweils von beiden Verlobten gebracht werden.
Die Aufenthaltsbescheinigung bekommen Sie im Meldeamt, die beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde stellt Ihnen das Geburtenstandesamt Ihres Geburtsortes aus.
Weitere Unterlagen werden für die Eheschließung benötigt, wenn...
...einer von Ihnen schon einmal verheiratet war.
Sollten Sie schon einmal geheiratet haben, verlangt das Standesamt zusätzlich ein aktuelle Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk. Dies bekommen Sie im Standesamt. Wenn Sie verwitwet sind, brauchen Sie die Sterbeurkunde Ihres früheren Ehepartners.
...Sie Ihren akademischen Grad eintragen lassen möchten.
Falls Sie über einen akademischen Grad verfügen und die Eintragung in die Heiratsurkunde wünschen, brauchen Sie auch einen Nachweis darüber (Abschlusszeugnis, Diplom, etc...).
...Sie gemeinsame Kinder haben.
In diesem Fall fordert das Standesamt von Ihnen die Geburtsurkunde, in der beide Eltern eingetragen sind.
...einer von Ihnen nicht persönlich im Standesamt erscheinen kann.
Wenn einer von Ihnen der persönlichen Termin nicht wahrnehmen kann, können Sie in Ihrem Standesamt ein Formular bekommen, um eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung auszustellen.
...einer von Ihnen keine deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Es werden immer wieder generelle Aussagen gemacht, welche Unterlagen Ausländer für eine Hochzeit in Deutschland brauchen. Die gesetzliche Regelungen sind jedoch so unterschiedlich, dass eine generelle Aussage nicht sinnvoll ist.
Fragen Sie am besten in Ihrem Standesamt nach, welche Unterlagen Sie benötigen.
Aufgebot
Ein öffentliches Aufgebot auf dem Standesamt ist seit 1998 in Deutschland nicht mehr notwendig. Weitere Informationen zum Aufgebot finden Sie in unserem Lexikon.
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