Urlaub - Sonderurlaub

Urlaub - Sonderurlaub

 

« Ummeldung | Verlobung »

Wenn Sie heiraten haben Sie evt. Anspruch auf Sonderurlaub, je nachdem, ob und in welchem Tarif (z.B. TVöD, BAT etc.) Sie beschäftigt sind. Den Sonderurlaub, den Sie für die Hochzeit bekommen können, ist von der Zeitlänge sehr unterschiedlich. Manchmal bekommt man nur einen Tag, manchmal aber sogar 3 oder 4. Wenn Sie außertariflich beschäftigt sind, dann kommt es meist ganz auf Ihren Arbeitgeber an, ob er Ihnen Sonderurlaub für die Hochzeit geben möchte oder nicht. Achten Sie aber in Ihrem Arbeitsvertrag darauf, ob Sie eventuell Sonderregelungen in Ihrem Vertrag haben, die auf Regelungen in einem Tarifvertrag hinweisen.

Manchmal werden solche Regelungen zum Hochzeit Sonderurlaub auch in der Betriebsvereinbarung geklärt. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Betriebsrat, ob Sie ein paar Tage Urlaub mehr bekommen können.


 

Kommentare