Ummeldung
zurück zum Lexikon << [ Überraschungen ] [ Verlobung ] >>Sollten Sie erst nach der Ehe zusammenziehen, dürfen Sie nicht vergessen sich auf dem Einwohnermeldeamt umzumelden. Hierfür wird eine Frist von einigen Monaten eingeräumt, daher müssen Sie nichts überstürzen, nur vergessen sollten Sie es nicht. Sonst kann es eine kostenpflichtige Verwarnung geben! Wenn Sie den Namen Ihres Ehepartners annehmen, können Sie die Ummeldung gleichzeitig mit der Änderung Ihres Ausweises vornehmen.
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