Steuern nach der Hochzeit sparen
zurück zum Lexikon << [ Standesamt ] [ Trauzeugen ] >>Bei den Steuern ändert sich durch Ihre Hochzeit einiges: Zum einen werden Sie ab sofort gemeinsam steuerlich veranlagt, was sich je nach Ihren Einkommensverhältnissen sehr positiv auswirken kann. Der besserverdienende Partner erhält die günstigere Steuerklasse 3, der andere die Steuerklasse 5, bei halbwegs gleichem Einkommen können Sie auch beide Steuerklasse 4 beantragen. Um möglichst viel Steuern nach der Hochzeit zu sparen, sollte genau gerechnet werden, da die unterschiedliche Steuerklasse schon einen enormen Einfluss auf Ihre Steuern hat.
Diese steuerlichen Vorteile gelten bereits für das gesamte Jahr der Eheschließung, d.h. auch wenn Sie im Dezember heiraten, gilt die gemeinsame Veranlagung für das gesamte Jahr! Damit erhalten viele Paare einen ordentlichen Teil ihrer bereits bezahlten Steuern zurück.
Für nähere Details wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe e.V.
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