
Namensänderung nach der Hochzeit
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Mit einer Namensänderung haben Sie nach der Trauung die Wahl, ob Sie einen gemeinsamen Familiennamen führen wollen oder nicht. Auch ein Doppelname ist möglich.
Folgende Namensänderungen sind nach §1355 BGB möglich:
- Keine Änderung, beide behalten ihren Namen
- Man einigt sich auf einen Namen, entweder den des Mannes oder der Frau
- Einer der Partner kann einen Doppelnamen annehmen
Doppelnamen: Es muss auf jeden Fall ein Familienname ausgewählt werden. Nur der Partner, dessen Namen nicht angenommen wurde, hat das Recht, einen Doppelnamen nach der Namensänderung zu führen. Dieses Recht gilt aber nur für einen Partner und nicht für die Kinder.
Nach der Hochzeit müssen Sie auf dem Einwohnermeldeamt Ihre Namensänderung anzeigen. Sie erhalten dann auch einen neuen Personalausweis und Reisepass. Dies wird mit den üblichen Gebühren für die Neuausstellung des jeweiligen Dokuments in Rechnung gestellt.
Auch bei Versicherungen, Banken (Sie erhalten auch neue EC- und Kreditkarten mit dem aktuellen Namen), etc... müssen Sie die Namensänderung angeben.
Das Namenschild an Klingel und Briefkasten sollten Sie nicht zu schnell nach der Namensänderung ändern. Nicht alle, die Ihnen in nächster Zeit Post schicken, kennen bereits Ihren neuen Namen. Nach und nach können Sie dann alle auf den neuen Stand bringen und erst dann wird das alte Namensschild entfernt. Am besten, man bringt für 2-3 Monate beide Namen am Briefkasten an, damit Ihre Post auch wirklich ankommt.
Eine Übersicht für alle Namensänderungen finden Sie in unserer Checkliste Namensänderungen.
Namensänderung Tipp: Brechen Sie relativ kurz nach der Hochzeit in die Flitterwochen auf, so verwenden Sie hierfür Ihren alten Namen, denn die Ausstellung der neuen Dokumente benötigt etwas Zeit. Auch kann es passieren, dass man Ihnen mit neuem Namen im Ausweis den Zugang zum Flugzeug verwehrt, wenn in den Bordkarten noch Ihr alter Name angegeben ist (und dies wird so sein, falls Sie Ihre Reise vor der Hochzeit gebucht haben)! Auch eine Nichtübereinstimmung von Bankkarte und Ausweis kann im Ausland Probleme bereiten! Daher sollten Sie alle Dokumente entweder mit neuem oder mit altem Namen dabeihaben. Falls das nicht möglich ist, empfiehlt es sich, eine Kopie der Heiratsurkunde mitzuführen, auf der die Namensänderung dokumentiert ist.
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