
Aufgebot
« Antennenschleifen | Aussteuer »
Das Aufgebot ist ein alter Begriff für die Anmeldung im Standesamt. Eigentlich bedeutet Aufgebot bestellen nichts anderes wie eine öffentliche Anmeldung zur Eheschließung.
Bis 1998 musste man vor der Hochzeit ein Aufgebot bestellen. Dies hatte vor allem den Sinn, dass allen bekannt gemacht wurde, dass 2 Personen heiraten möchten. So konnten Hinderungsgründe, wie z.B. eine schon bestehende Ehe bei einem der Verlobten herausgefunden werden.
Durch die heutige Technik ist das Aufgebot bestellen unnötig geworden. Die meisten Ehehinderungsgründe werden in den Akten beim Standesamt überprüft. Bei der heutigen Mobilität würde ein öffentliches Aufgebot auch wenig nutzen.
Es ist heute jedem Brautpaar selbst überlassen, ob Sie die Verlobung und öffentlich machen möchten oder eben nicht. Üblicherweise frägt der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin, ob man eine Veröffentlichung möchte oder nicht.
Weitere Artikel zum Thema Aufgebot bestellen:
- Alles Wissenswerte zur Anmeldung zur Eheschließung (ehem. Aufgebot)
- Informationen zur standesamtlichen Trauung
